1292. o. J. o. T.

Pakoslaw, einer der angesehensten Edlen am Hefe Herzog Heinrichs V., früher der Hofmarschall Heinrichs IV., tödtet unabsichtlich einen andern Edlen. Auf die Klage der Verwandten verheisst der Herzog strenge Gerechtigkeit zu üben und lässt, da P. auf seinen Anhang und die Gunst des Herrschers pochend, trotzig seine Schuld eingesteht ohne jedwede Entschuldigung, schliesslich mit schwerem Herzen den Günstling, den er gern gerettet haben würde, hinrichten. Dessen Sohne Lutko, der bei dem Tode des Vaters etwa 18 Jahr alt war, stellt der Herzog die Wahl entweder fortzuziehen oder wenn er es über sich vermöchte, ihm den Tod seines Vaters in keiner Weise nachzutragen, in seinem Dienste zu bleiben. Lutko entscheidet sich nach Ablauf der ihm von dem Herzoge gestellten 2 monatlichen Frist für das Letztere und wird nun von diesem mit Gunst- und Ehrenbezeugungen überhäuft.

Chron. princ. Polon. bei Stenzel, Ss. rer. Sil. I. 117, doch mit der irrigen Angabe, die Hinrichtung Pakoslaws sei erfolgt, ehe noch Heinrich das Herzogthum Breslau erlangt habe, wogegen das Vorkommen Pakoslaws als Zeuge in Bresl. Urkunden Heinrichs V. entscheidend spricht, zuletzt in der hier vorstehenden Urkunde. Nach dieser Zeit ist also die Katastrophe Pakoslaws erfolgt; freilich wissen wir nicht, wie lange nachher.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.